Kauftipps-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 31/08/2023

10 Tipps für den Kauf eines Gebrauchtwagens

Sie überlegen gerade, sich einen Gebrauchtwagen anzuschaffen? Ein guter Plan, denn auch ein gebrauchtes Auto trägt zum Umweltschutz bei – schließlich muss es nicht erst aufwendig hergestellt werden, was viele neue Ressourcen und Energie kosten würde.

Hier finden Sie alles, was Sie beim Gebrauchtwagenkauf wissen und beachten müssen.

Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Klären Sie Ihren Bedarf und legen Sie das Budget fest

Gebrauchtes Elektroauto

Wer sich auf Gebrauchtwagensuche begibt, kann sich leicht verzetteln. Überlegen Sie also schon im Vorfeld, wofür Sie das Auto benötigen: Müssen Sie mit diesem Auto täglich zur Arbeit pendeln, brauchen Sie es nur zum Einkaufen oder wollen Sie gar mit der ganzen Familie in den Urlaub fahren? Werden Sie oft und regelmäßig weite Strecken zurücklegen müssen, sodass ein Diesel für Sie preisgünstiger wäre? Oder legen Sie viel Wert auf eine sportliche Fahrweise, sodass Ihnen sowieso nur ein Benziner ins Haus kommt? Vielleicht fahren Sie ja auch fast ausnahmslos im Stadtverkehr, wofür sich wiederum ein gebrauchtes Elektroauto bestens eignen würde. Sich über derartige Kriterien klar zu werden, ist entscheidend. Denn das Angebot an gebrauchten Fahrzeugen ist riesig. 

Ebenso wichtig ist Ihr vorhandenes Budget. Es entscheidet letztlich darüber, welche Modelle für Ihren Zweck überhaupt infrage kommen. Andernfalls müssen Sie bei Baujahr und Kilometerstand ebenso wie bei den Sonderausstattungen Abstriche in Kauf nehmen.

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Gebrauchtwagenpreise vergleichen 

Um beim Gebrauchtwagenkauf die guten von den schlechten Angeboten unterscheiden zu können oder gar ein Schnäppchen zu machen, müssen Sie natürlich erst einmal wissen, wie hoch der Wertverlust Ihres Traumautos ist. Dafür gibt es offizielle Listen, mit denen Sie die Durchschnittspreise von Gebrauchtfahrzeugen – ja nach Modell, Baujahr und Kilometerstand – relativ schnell, seriös und online ermitteln können, teilweise gegen eine geringe Gebühr. Die bekannteste Liste dieser Art ist die sogenannte Schwacke-Liste. Auch der ADAC und andere Institutionen wie die DAT bieten hierzu Online-Bewertungssysteme an. Sobald Sie den Fahrzeugwert Ihrer Wunschmodelle vorliegen haben, ist es ein Kinderspiel, all die unzähligen Gebrauchtfahrzeuge zu vergleichen, die im Internet oder anderswo zum Verkauf stehen.

Wo genau kann man einen Gebrauchtwagen kaufen?

Einen Gebrauchtwagen können Sie im Prinzip überall kaufen: von Ihrem Nachbarn, in den sozialen Medien, über eine Kleinanzeige in Ihrer Tageszeitung, über Internet-Plattformen und Autobörsen – aber auch bei Gebrauchtwagenhändlern, bei Autovermittlern und natürlich den Autohäusern und Vertragshändlern der Automobilhersteller. Jede dieser Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Ein einfachste – und oft auch sicherste – Möglichkeit ist der örtliche Autohändler. Sie können sich das Fahrzeug vor Ort gleich anschauen, auch wenn das Angebot manchmal begrenzt ist. Kaufen Sie Ihren Gebrauchtwagen hingegen von einer Privatperson, sparen Sie zwar oftmals einiges an Geld, bekommen dafür aber nicht dieselben Garantien wie von einem Händler. So mancher hat das gesparte Geld aus einem Privatverkauf dann anschließend in teure Reparaturen stecken müssen.

Vertragshändler von Stellantis bieten Ihnen eine Qualitätsgarantie. Sie kommen außerdem in den Genuss von Sonderangeboten und haben flexiblere Zahlungsoptionen wie Ratenzahlungen. Wer lieber im Internet kauft, kann unter einem nahezu unerschöpflichen Angebot an gebrauchten Fahrzeugen wählen – sowohl von privaten als auch gewerblichen Verkäufern. Bei Stellantis finden Sie zum Beispiel zahlreiche gebrauchte Citroën-Modelle.

Traumauto gefunden? Vereinbaren Sie einen Termin!

Sobald Sie Ihr Traumauto gefunden haben, sollten Sie nicht zu lange zögern. Für gute Gebrauchtwagen interessieren sich auch viele andere Käufer. Vereinbaren Sie also schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit dem Verkäufer, um das gewünschte Auto begutachten zu können, am besten vormittags. Viele Mängel sind nämlich nur bei gutem Tageslicht zu erkennen. Dazu zählen vor allem Farbunterschiede in der Lackierung, die meist durch die Reparatur eines Unfallschadens entstehen. Auch Kratzer und Dellen sind bei schwachem Licht schwer bis gar nicht zu erkennen.

Je nachdem, in welchem Umkreis Sie gesucht haben, steht das Auto womöglich einige Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt. Da es bei der Lieferung von Fahrzeugen schon häufiger zu Betrugsfällen gekommen ist – der Verkaufspreis wurde bezahlt, aber das Auto kam nie an – nehmen Sie lieber eine weitere Anreise in Kauf, um Ihr Fahrzeug selbst abzuholen.

Stellen Sie dem Verkäufer Fragen

Die technischen Daten des Fahrzeugs erhalten Sie von Ihrem Verkäufer in der Regel schon während des ersten Telefonats. Darüber hinaus gibt es aber noch viele weitere Informationen, die Ihnen Rückschlüsse auf den Zustand des Gebrauchtwagens geben können. Nutzen Sie den persönlichen Termin beim Verkäufer, um weitere Fragen zu stellen: Wieso will er das Auto überhaupt verkaufen? Wurde das Auto nur für kurze Stadtfahrten genutzt oder durfte sich der Motor auf langen Strecken erholen? Ist es ein Garagenfahrzeug oder stand es bei Wind und Wetter im Freien? Welche Wartungsarbeiten wurden kürzlich durchgeführt oder stehen kurz bevor? Verlangen Sie ruhig Einsicht in das Wartungsheft.

Jedes Modell hat herstellerabhängige Schwachstellen, die oft in den einschlägigen Magazinen und Online-Communities diskutiert werden. Es lohnt sich, diese Dinge vorab zu recherchieren und dann beim Verkäufer gezielt abzufragen, um gegebenenfalls den Preis neu zu verhandeln. 

Machen Sie einen sorgfältigen Auto-Check

Gebrauchtwagencheck

Kaufen Sie die Katze nicht im Sack und machen Sie sich selbst ein Bild vom Zustand des Wagens – innen wie außen. Insbesondere dann, wenn Sie das gebrauchte Fahrzeug von privat erwerben. Überprüfen Sie die Funktion der Bedienelemente, vom Scheinwerfer bis zum Scheibenwischer, und werfen Sie ruhig einen Blick unter die Motorhaube ebenso wie unter das Auto. Ölflecken oder Bremsflüssigkeit im Motorraum oder auf dem Asphalt sind wahrlich kein gutes Zeichen und deuten auf undichte Stellen hin. Rost können Sie ebenfalls mit bloßem Auge erkennen, auch wenn Sie kein Fachmann oder Fachfrau sind.

Wenn Sie sich diesen Auto-Check selbst nicht zutrauen, bitten Sie sachkundige Freunde, Nachbarn oder Bekannte, Sie zu begleiten. Vier Augen sehen immer mehr. 

Machen Sie unbedingt eine Probefahrt

Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen

Eine Probefahrt ist dazu da, die Funktion eines Autos zu überprüfen. Oder genauer ausgedrückt: Herauszufinden, was alles nicht funktioniert. Das Aufleuchten einer Warnleuchte am Armaturenbrett sollte Ihnen bereits zu denken geben, ist aber nur eine von vielen möglichen Fehlerquellen. Hören Sie vor allem genau hin! Spätestens dann, wenn Sie seltsame Geräusche vernehmen – sei es aus dem Motorraum, von den Reifen, den Bremsen, der Kupplung oder dem Auspuff –, sollten bei Ihnen alle Warnglocken läuten. 

Testen Sie das Fahrzeug, wenn möglich, auf verschiedenen Straßenbelägen (Asphalt, Pflastersteine, Kies) und in allen verfügbaren Gängen (inklusive Rückwärtsgang). Testen Sie die Bremsen auf einem leeren Parkplatz und sorgen Sie dafür, dass Sie bei Ihrer Vollbremsung keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Parken Sie dann den Wagen und überprüfen Sie bei laufendem Motor, ob an irgendeiner Stelle Wasser oder Öl austritt. Denken Sie auch an die Auspuffgase. Zu viel oder zu dunkel sollten sie nicht sein.

Überprüfen Sie die Autopapiere 

Egal, ob Sie Ihren Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder einem Gewerbetreibenden kaufen – der Verkäufer muss Ihnen beim Gebrauchtwagenverkauf zwingend folgende Dokumente vorlegen:

• den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I

• den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II

• den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)

• alle TÜV-Genehmigungen, wenn das Auto getunt oder umgebaut wurde

• die Schadensgutachten und Reparaturrechnungen, falls das Auto in einen Unfall verwickelt war

• das Inspektionsscheckheft, sofern vorhanden

 

Nehmen Sie sich die Zeit und überprüfen Sie alle Dokumente sorgfältig. Sind alle baulichen Veränderungen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen? Manches werden Sie schon auf den ersten Blick erkennen, seien es überbreite Sportreifen, spezielle Auspuffanlagen oder auch die Anhängerkupplung.

Haken Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen, oder wenn Sie Angaben finden, die vom Verkäufer noch nicht angesprochen wurden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Eintragung über eine zugesicherte Sonderausstattung fehlt. Überprüfen Sie zur Sicherheit auch die grüne Feinstaubplakette, die – wenn vorhanden – auf der Windschutzscheibe kleben muss.

Kaufvertrag und Fahrzeugübergabe

Lesen Sie sich den Kaufvertrag lieber zweimal durch. Achten Sie darauf, dass der Verkäufer den korrekten Tachostand eingetragen hat und dokumentieren Sie alle Mängel sorgfältig im Vertrag – auch dann, wenn der private Verkäufer seinerseits jegliche Gewährleistungsrechte vertraglich ausschließen will.

Vorsicht, wenn der Verkäufer nicht der letzte Fahrzeughalter ist. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt den Personalausweis zeigen, ebenso wie eine Verkaufsvollmacht, die vom aktuellen Fahrzeughalter ausgestellt und unterschrieben ist.

Haben Sie den Vertrag unterschrieben, erhalten Sie neben den zuvor beschriebenen Autopapieren auch noch Schlüssel und Codekarten für das Fahrzeug ebenso wie eine Bedienungsanleitung. Falls das Auto noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, brauchen Sie zur Ummeldung dessen elektronische Versicherungsnummer.

Zahlen Sie den vollen Kaufpreis erst dann, wenn Sie wirklich alle Unterlagen in Händen halten.

Reklamieren Sie Mängel sofort

Kaum haben Sie Ihren Gebrauchtwagen gekauft und schon streikt der Motor. Wenn Sie das Auto bei einem gewerbetreibenden Verkäufer gekauft haben, können Sie erst einmal aufatmen. Mit dem neuen Autokaufrecht, das seit 01.01.2022 in ganz Deutschland gilt, wurden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt, sodass in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen und inzwischen wesentlich umfangreicheren Gewährleistungsrechte der Händler greifen. 

Anders sieht es aus, wenn Sie das Auto von privat erworben haben. Mängel, die Ihnen vor dem Kauf schon bekannt waren, können Sie im Nachhinein nicht mehr reklamieren – wohl aber, wenn Ihnen der Verkäufer den Mangel wissentlich verschwiegen hat.

Da es in der Regel auf den individuellen Einzelfall ankommt, sind Sie gut beraten, sich bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Hilfe zu holen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Als erste Anlaufstelle sind auch Verbraucherzentralen und natürlich der ADAC immer eine gute Wahl. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Beim Kauf muss dem Eigentümer die Zulassungsbescheinigung I + II (Fahrzeugbrief und -schein), die Verkaufsvereinbarung, das Scheckheft und der letzte TÜV-Bericht ausgehändigt werden. Bevor Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug losfahren, sind Sie außerdem verpflichtet, es zu versichern.

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