Finanzierung-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 31/08/2023
Wer ist der Eigentümer eines Leasingautos?
Wer ein Auto least, kann sich glücklich schätzen. Mit dieser Finanzierungsmethode kann ein Fahrzeug gemietet werden, anstatt es zu kaufen. Dies bringt einige Vorteile mit sich. Doch wer ist der Eigentümer eines Leasingautos? Welcher Name steht bei einer Langzeitmiete, einem Kilometerleasing oder einem Restwertleasing im Fahrzeugschein?
Wem gehört ein Leasingauto?
Die Vorteile des Auto-Leasings liegen zwar auf der Hand, allerdings ist die Frage des Eigentums am Fahrzeug weitaus weniger eindeutig. Um die Sachlage zu verstehen, lohnt es sich daher, zunächst auf die Funktionsweise dieser Methode einzugehen.
Das Leasing eines Autos entspricht einer Miete des Fahrzeugs. Der Kunde, der einen Leasingvertrag unterschreibt, wird als Leasingnehmer bezeichnet und hat den Status eines Mieters, der das Fahrzeug nutzen darf. Der rechtmäßige Eigentümer bleibt der Leasinggeber, also der Vermieter bzw. das Leasingunternehmen. Wie bei jedem anderen Mietvertrag auch verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter das Objekt gegen Zahlung einer Miete zu überlassen. Verschiedene Faktoren bestimmen die Höhe der Miete: die Mietdauer, der Neupreis des Fahrzeugs, die Höhe einer eventuellen Anzahlung, das jährliche Kilometerlimit usw. Ein Leasingvertrag überträgt also in keinem Fall die Eigentumsrechte am Fahrzeug auf den Kunden. Erfahren Sie mehr zu den Mietangeboten von Stellantis &You.
Auto-Leasing, Fahrzeugschein und Versicherung
Wenn Sie einen Vertrag für ein Restwertleasing, ein Kilometerleasing oder eine Langzeitmiete unterschreiben, mieten Sie ein Neufahrzeug für einen festgelegten Zeitraum. Im Fall einer Langzeitmiete erscheint auf dem Fahrzeugschein als Fahrzeughalter ausschließlich der Name der Autovermietung als Eigentümer des Fahrzeugs.
Auch im Rahmen eines Restwert- bzw. eines Kilometerleasings bleibt der Leasinggeber als alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs im Fahrzeugbrief eingetragen. Im Fahrzeugschein wird jedoch der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen.
Für die Zulassung des Fahrzeugs ist der Leasingnehmer zuständig. Manche Leasingunternehmen bieten die Zulassung des Fahrzeugs als Service an. Bedenken Sie jedoch, dass die dafür anfallenden Kosten und Gebühren üblicherweise vom Leasingnehmer getragen werden müssen.
Was die Versicherung betrifft, ist diese bei einer Langzeitmiete normalerweise in der monatlichen Rate mit inbegriffen. Auch die Kosten für Service und Instandhaltung sind in der Monatsrate enthalten. Wer ein Fahrzeug least, muss sich allerdings selbst um eine Autoversicherung kümmern und trägt außerdem die Kosten für die Instandhaltung des Leasingfahrzeugs und die Kfz-Steuer.
Ist es möglich, Eigentümer eines Miet- oder Leasingwagens zu werden?
Ob der Leasingnehmer oder Mieter Eigentümer seines Leasing- oder Mietfahrzeugs werden kann, hängt hauptsächlich von der gewählten Form ab. Bei einer Langzeitmiete muss das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags zwingend zurückgegeben werden. Nur ein Restwertleasing bzw. ein (Kilometer-)Leasing mit Kaufoption erlaubt es, das Fahrzeug zu den im Leasingvertrag festgelegten Konditionen zu erwerben.
Die Konditionen, zu denen ein Leasingfahrzeug erworben werden kann, variieren je nach Leasingunternehmen. Auch wenn im Leasingvertrag kein vorläufiger Restwert festgelegt ist, zu dem ein Leasingfahrzeug nach Ablauf des Vertrags prinzipiell erworben werden kann, können Sie dem Leasinggeber ein Angebot unterbreiten. Nimmt der Leasinggeber Ihr Angebot an, können Sie das Leasingfahrzeug zu diesem Preis erwerben und zu seinem rechtmäßigen Eigentümer werden.
In der Regel kann die Kaufoption beim Leasing erst nach Ablauf des Leasingvertrags wahrgenommen werden. Nur in seltenen Fällen bietet ein Leasingunternehmen dem Leasingnehmer die Option zum Kauf bereits nach weniger als sechs Monaten an. Normalerweise muss der 13. Monat der Leasinglaufzeit abgewartet werden. Für die Ummeldung des Fahrzeugs sind Sie verantwortlich.
Was tun, wenn der Leasingnehmer verstorben ist? Die Erben müssen den Vertragspartner zunächst über den Tod des Leasingnehmers informieren und idealerweise eine Sterbeurkunde als Beweis vorlegen. In der Regel besitzen sowohl der Leasinggeber als auch die Erben ein außerordentliches Kündigungsrecht, das sie bis vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalls anwenden können. Manche Verträge sehen in einem solchen Fall jedoch einen Anspruch des Leasinggebers auf Schadenersatz für die entfallenen Leasingraten vor. Wir empfehlen Ihnen daher, die entsprechenden Klauseln Ihres Leasingvertrags gut zu studieren.