Finanzierung-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 31/08/2023

Rückgabe eines Leasing- oder Mietwagens: Tipps und Vorgehensweise

In jedem Mietvertrag werden die Konditionen für die Rückgabe des Fahrzeugs festgehalten, ob es sich nun um ein Leasing oder die Langzeitmiete eines Autos handelt. Wie Sie diese wichtige Etappe meistern, ohne dabei über zusätzliche Kosten zu stolpern, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rückgabe Leasing Auto

Die Rückgabekonditionen für ein Leasing- oder Mietfahrzeug

Die Rückgabekonditionen für ein Leasing- bzw. Mietfahrzeug sind im Leasing- bzw. Mietvertrag festgehalten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es allerdings ratsam, diese im Voraus zur Kenntnis zu nehmen. In der Regel wird der normale Verschleißprozess eines Fahrzeugs vom Leasinggeber in Form einer Tabelle dargestellt. So bekommen Sie eine Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten während der Mietdauer.

Ein Auto nach einer Langzeitmiete zurückgeben

Mit der Rückgabe des Fahrzeugs an das vermietende Unternehmen endet auch zwangsläufig die Langzeitmiete. Im Gegensatz zum Restwertleasing ist es im Rahmen einer Langzeitmiete nicht möglich, das Fahrzeug dann käuflich zu erwerben. Diese Option richtet sich also vor allem an Autofahrer, die das Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeitspanne mieten oder aber immer wieder ein anderes Modell fahren möchten. Sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen können diese besondere Art des Leasings in Anspruch nehmen.

Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

Beim Restwertleasing kann ein Neuwagen oder eine Tageszulassung für einen festgelegten Zeitraum gemietet werden. Sowohl das Restwertleasing als auch die Langzeitmiete eines Autos beinhalten die Zahlung einer monatlichen Rate an das vermietende Unternehmen. Oft erweist sich diese Option als vorteilhafter gegenüber der Tilgung eines Autokredits, bei dem nicht selten hohe Zinsen anfallen. Erfahren Sie mehr über entsprechende Angebote von Stellantis &You.

Im Rahmen des Restwertleasings stehen dem Kunden nach Ablauf des Vertrags drei Optionen zur Verfügung:

  • Er kann das Leasingfahrzeug zurückgeben;
  • er kann einen neuen Leasingvertrag abschließen;
  • er kann die Kaufoption wahrnehmen und so zum rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs werden.

Das Leasing mit Kaufoption verpflichtet nicht zwangsläufig zum Kauf. Sollten Sie sich allerdings zum Kauf entschließen, genügt es meistens, den Restwert des Fahrzeugs zu begleichen. Die Höhe der Monatsraten werden ebenso wie der geschätzte Restwert im Leasingvertrag festgehalten.

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Was Sie vor der Rückgabe eines Leasing- oder Mietautos beachten sollten

In Kürze läuft Ihr Leasing- oder Mietvertrag aus. Wenn Sie bestimmte Schritte bereits frühzeitig einleiten, vermeiden Sie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten. Daher ist es ratsam, den Zustand des Fahrzeugs regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Manche Vermieter bieten einige Wochen vor der geplanten Rückgabe des Leasingfahrzeugs oder des Leihwagens eine Begutachtung des Autos an. Bei dieser Gelegenheit können eventuell notwendige Reparaturen festgestellt werden, die dann im Vorfeld der Rückgabe durchgeführt werden sollten, um die Zahlung von Instandsetzungskosten bei der Rückgabe zu vermeiden. Denken Sie außerdem daran, Ihre persönlichen Daten aus dem Bordcomputer zu löschen und das Fahrzeug vollständig zu reinigen.

Zudem sollten Sie das Leasingunternehmen oder die Autovermietung frühzeitig kontaktieren, um einen Termin für die Rückgabe zu vereinbaren. Im Anschluss erhalten Sie eine Email, die eine Liste der Unterlagen enthält, die Sie zur Rückgabe mitbringen müssen. Falls Sie den Termin absagen müssen, sollten Sie dies mindestens 24 Stunden im Voraus tun.

Denken Sie daran, dass das Leasingunternehmen bzw. die Autovermietung eine Verzugszahlung von Ihnen verlangen kann, sollten Sie den Rückgabetermin nicht einhalten. Auch im Fall einer Überschreitung des vertraglich festgelegten Kilometerlimits können weitere Kosten anfallen.

Der Tag der Rückgabe des Autos

Bei der Rückgabe des Autos müssen auch sämtliche bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigten Unterlagen sowie das Zubehör abgegeben werden: Dies betrifft beispielsweise die Schlüssel, den Fahrzeugschein, das Garantieheft, das Inspektionsheft usw. Andernfalls müssen unter Umständen zusätzliche Zahlungen entrichtet werden.

Der Vermieter beauftragt in der Regel einen Experten, der den Zustand des Wagens beurteilt. In einem Protokoll hält dieser dann alle Schäden und Auffälligkeiten fest. Für die Beurteilung werden diverse Kriterien herangezogen, die unter anderem den Zustand der Karosserie, des Zubehörs, der Scheiben und des Motors betreffen. Auf Grundlage dieser Expertise können gegebenenfalls zusätzliche Verschleißkosten anfallen.

Der Bericht muss anschließend vom Kunden unterzeichnet werden. Das Ende des Leasingvertrags bzw. des Mietvertrags tritt erst in Kraft, wenn Sie die finale Rechnung ihres Vermieters anerkennen. Dieser Schritt sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden, denn nur nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie sicher sein, dass Ihnen keine weiteren Monatsraten in Rechnung gestellt werden.

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