Verkaufen Sie das Auto-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 13/06/2023

Wie verkauft man einen Gebrauchtwagen?

Sie haben beschlossen, Ihr Auto in Zahlung zu geben oder es an einen Autohändler zu verkaufen? Doch wie genau verkauft man eigentlich einen Gebrauchtwagen? Welche Unterlagen sind erforderlich, um den Verkauf abzuschließen? In diesem Artikel finden Sie alle nötigen Informationen.

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Für wie viel Geld kann ein Gebrauchtwagen verkauft werden?

Um den Verkaufswert Ihres Gebrauchtwagens zu ermitteln, können Sie auf diversen Online-Plattformen eine Fahrzeugbewertung vornehmen. So erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine kostenlose Werteinschätzung für Ihr Gebrauchtfahrzeug. Dafür müssen Sie lediglich bestimmte Informationen angeben, die verschiedene Aspekte Ihres Autos betreffen: Alter, Modell, Farbe, Zustand des Fahrzeugs, Schäden, Abnutzungserscheinungen usw. Ausgehend vom aktuellen Marktwert und unter Berücksichtigung der Laufleistung wird nachfolgend der ungefähre Wiederverkaufswert ermittelt. Im Anschluss daran können Sie Ihr Auto in der Regel direkt über die Ankaufsplattform verkaufen. Wählen Sie hierfür unbedingt einen seriösen Anbieter und lesen Sie im Zweifelsfall Erfahrungsberichte und Bewertungen.

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Wie verkauft man einen Gebrauchtwagen?

Sie möchten Ihr Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen? Für einen Privatverkauf eignen sich vor allem entsprechende Online-Plattformen, die auf den Verkauf oder die Versteigerung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen spezialisiert sind. Vergleichen Sie zunächst verschiedene Portale, um eine seriöse Verkaufsplattform zu finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei einem Privatverkauf einiges an Geduld mitbringen müssen: Die Suche nach einem geeigneten Käufer, intensive Preisverhandlungen, Termine für eine Begutachtung und Probefahrten nehmen erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch, als der Verkauf an einen Händler.

Welche Rolle spielt die Kfz-Zulassungsbehörde?

Für alle administrativen Vorgänge rund ums Auto ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Im Fall des Verkaufs eines Privatautos ist eine zeitnahe Meldung ratsam.

Mittlerweile ist das an vielen Orten auch online möglich, sodass Sie sich den Weg, das Nummernziehen und die Wartezeit sparen können. 

Wie melden Sie den Verkauf Ihres Fahrzeugs?

Ganz egal, ob Sie persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle vorbeigehen oder dies online erledigen: Um den Vorgang erfolgreich abschließen zu können benötigen die Sachbearbeiter in der Behörde folgende Informationen: 

  • Ihren Name und Ihre Anschrift,
  • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
  • die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben

Die letzten beiden Punkte sollten aus dem Kaufvertrag hervorgehen, den Sie beide unterschrieben haben.

Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie darüber einen Beleg. 

Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf in Kenntnis zu setzen.

Was Sie zum Kaufvertrag wissen sollten?

Ein paar Details sind bei diesem Schritt wichtig. 

Der Vertrag kann online abgeschlossen werden, sodass Sie nicht erst bis zur eigentlichen Übergabe warten müssen. 

Auf Bieterportalen wie eBay gibt es allerdings eine Sonderregelung: Ein Vertrag kommt hier zustande, sobald der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag für das angebotene Fahrzeug erhält. 

Wichtig ist daher, bei online getätigten Privatkäufen schon vor Vertragsschluss alle offenen Fragen zu klären, weil es später nicht möglich ist, nach zu verhandeln.

Welche Pflichten haben Sie beim Verkauf Ihres Autos?

Oft sind sich Privatverkäufer nicht im Klaren darüber, dass sie Pflichten haben, wenn sie ein Auto verkaufen wollen. Auf folgende Dinge müssen sie Interessenten hinweisen:

  • Sämtliche bekannte Mängel
  • Eventuelle Umbauten wie etwa Tuning-Maßnahmen
  • Unfälle, in die das Fahrzeug verwickelt war
  • Größere Reparaturen in der Vergangenheit

Schönheitsreparaturen müssen nicht genannt werden. Wurde das Fahrzeug zum Beispiel neu lackiert, um Kratzer zu überdecken, ist das keine arglistige Täuschung, wenn das nicht erwähnt wird. Allerdings ist es nicht erlaubt, mithilfe einer Lackschicht Rost oder Unfallschäden zu vertuschen. Wenn es sich nicht um einen Firmenwagen handelt, darf der private Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen.

Welche Dokumente müssen dem Käufer ausgehändigt werden?

Generell ist es sinnvoll, Rechnungen über zurückliegende, erfolgte Reparaturen mitzugeben. 

Die folgenden Dokumente müssen dem Käufer aber unbedingt übergeben werden:

  • KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief auch Kfz-Brief genannt )
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile am Fahrzeug
  • Letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug
  • Kennzeichen (wenn der Käufer das Auto abmelden soll)

Kann man eine Drittperson bitten, die Formalitäten zu erledigen?

Mit einer Vollmacht und den nötigen Dokumenten ausgestattet, bieten manche Firmen an, die notwendigen Schritte bei der Kfz-Zulassungsstelle für einen zu übernehmen. 

Ähnlich funktioniert das auch, wenn man eine*n Freund*in dafür beauftragt. Auch die benötigen eine Vollmacht und eventuell eine Ausweiskopie. Genaue Informationen darüber gibt die jeweilige Kfz-Zulassungsstelle heraus.

Wer darf ein Auto verkaufen?

Mit einer Vollmacht in der Hand darf auch eine Drittperson ein Auto verkaufen. Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgaben zu den formellen Vorgaben, dennoch sollten folgende Angaben in der Vollmacht enthalten sein: 

  • Bezeichnung des Autos inklusive Art, Hersteller, Typ
  • Nummer des amtlichen Kennzeichens
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Daten des rechtmäßigen Eigentümers/Vollmachtgebers inklusive Name, Anschrift, Telefon- und Personalausweisnummer
  • Daten des Bevollmächtigten inklusive Name, Anschrift, Telefon- und Personalausweisnummer
  • Bestätigung des Bevollmächtigten über den Erhalt sämtlicher Fahrzeugdokumente inklusive Schlüssel
  • Ort, Datum, Uhrzeit
  • Eigenhändige Unterschrift des Eigentümers/Vollmachtgebers
  • Eigenhändige Unterschrift des Bevollmächtigten
  • Hinweis über die Mitnahme der Ausweiskopie des Eigentümers/Vollmachtgebers und des Ausweises des Bevollmächtigten zum Verkaufstermin

FAQ

Wer kauft Gebrauchtwagen?

In jeder Altersgruppe finden sich Interessenten für Gebrauchtwagen. Vielleicht suchen Fahranfänger ein günstiges Auto, mit dem sie nichts falsch machen können, oder eine Familie will sich vergrößern, ohne beim Autokauf viel Geld auf den Tisch legen zu müssen. Oder ein Rentnerehepaar sucht nach einem billigen Auto, das ihnen den Weg zum Supermarkt und zurück erleichtert.

Welche Dokumente wechseln beim Autokauf den Besitzer?

  • KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief auch Kfz-Brief genannt)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile am Fahrzeug
  • Letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug
  • Kennzeichen (wenn der Käufer das Auto abmelden soll)

Ist es möglich, ein geleastes Auto zu verkaufen?

Sie dürfen nur Fahrzeuge, die sich in Ihrem Eigentum befinden, verkaufen. Im Fall eines Leasingsfahrzeugs gehört dieses der Leasinggesellschaft. Daher dürfen Sie es nicht verkaufen.

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