Verkaufen Sie das Auto-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 31/08/2023

Unterlagen, die beim Gebrauchtwagenverkauf vorliegen müssen: Was Sie unbedingt wissen sollten

Um den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens abzuschließen, müssen einige offizielle Dokumente vorliegen, insbesondere der Fahrzeugschein im Original, der Fahrzeugbrief  und der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht).

Notwendige Unterlagen Gebrauchtwagenverkauf

Zulassungsbescheinigung Teil I: Der Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein oder Kfz-Schein) muss im Original vorliegen. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.

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Zulassungsbescheinigung Teil II: Der Fahrzeugbrief

Dieses Dokument ist für die Ummeldung oder den Verkauf eines Gebrauchtwagens unabdingbar. Die Zulassungsbescheinigung II - so die offizielle Bezeichnung für den ehemaligen Fahrzeugbrief - gibt an, wer der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist. 

Wie funktioniert die Ummeldung auf einen neuen Besitzer?

Mittlerweile bieten viele Kfz-Zulassungstellen diesen Vorgang online an. Für Sie heißt das, Sie sparen sich den damit verbundenen Aufwand und die Wartezeit. Dazu ist nur eine Meldung online über den erfolgten Verkauf nötig. Die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen können Sie auf der Website der zuständigen Zulassungsbehörde erfahren.

Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

Es reicht nicht aus, auf die TÜV-Plakette am Nummernschild zu verweisen. Der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung ist an den Käufer zu übergeben. 

Auch bei der Ummeldung ist dieser erforderlich, jedoch kann das Ergebnis auch im zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden.

Der Kaufvertrag

Auch wenn ein schriftlicher Kaufvertrag nicht zwingend erforderlich ist, wird beim Verkauf eines Gebrauchtwagens dringend dazu geraten. Er erläutert die Verkaufsbedingungen und präzisiert den Zustand des Fahrzeuges.

Im Vertrag werden festgehalten:

  • Alle Informationen, die das Auto betreffen (eventuelle Reparaturen und Modifikationen, Anzahl der Vorhalter, ob es sich um einen Unfallwagen handelt oder nicht usw.);
  • Der Kilometerstand: am besten mit Echtheits-Zertifikat;
  • Die dem Käufer bekannten und festgestellten Schäden am Fahrzeug: Kratzer, Beulen, Sprünge in der Windschutzscheibe, Zustand der Klimaanlage;
  • Der Preis des Autos und die Zahlungsbedingungen sowie der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe;
  • Eine detaillierte Liste aller Unterlagen und Objekte, die dem Käufer ausgehändigt werden: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, HU-Prüfbericht, Inspektions-Scheckheft, Schlüssel und sonstiges Zubehör, wie z.B. Ersatzreifen usw.
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