Verkaufen Sie das Auto-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 12/06/2023
Wie verkaufe ich meinen Gebrauchtwagen?
Sie haben beschlossen, Ihr Auto in Zahlung zu geben oder es an einen Bekannten weiterzugeben? Aber wie verkauft man ein gebrauchtes Fahrzeug? Welche Dokumente müssen Sie vorlegen, um den Verkauf abzuschließen? Folgen Sie dem Leitfaden, um mehr zu erfahren.
Wie verkaufe ich einen Gebrauchtwagen?
Um den Preis für den Wiederverkauf Ihres Autos zu schätzen, können Sie sich an Online-Angebotsseiten wenden. Dort erhalten Sie schnell eine kostenlose Schätzung des Verkaufspreises für Ihr Fahrzeug. Sie müssen verschiedene wichtige Informationen über Ihr Auto angeben: Alter, Modell, Farbe, Zustand des Fahrzeugs, Schäden, Abnutzungserscheinungen etc. Sie erhalten dann eine ungefähre Schätzung, die sich an den Marktpreisen orientiert und die Anzahl der bereits gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Um den Verkauf abzuschließen, vervollständigen Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Personalausweis, dem Fahrzeugschein und Ihrem Führerschein.
Wie verkaufe ich einen Gebrauchtwagen im aktuellen Zustand?
Sie möchten Ihr Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen? Dazu benötigen Sie ein Prüfprotokoll, das nicht älter als 6 Monate ist und belegt, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist und keine kritischen Mängel aufweist. Diese technische Kontrolle kann entfallen, wenn der Käufer ein Gewerblicher im Automobilbereich ist: Hersteller, Mechaniker, Händler, Autovermieter, Peugeot-Inzahlungnahmezentrum usw., oder wenn das Auto weniger als vier Jahre alt ist.
Wie kann man den administrativen Status und Gültigkeit des Fahrzeugs überprüfen?
Unbedingt zu beachten ist: Kontrollieren Sie die Aktualität der technischen Kontrolle der Landesregierung/TÜV. Diese sind nach §57a („Pickerl") vor dem Verkauf zu tätigen oder das Fahrzeug muss ausdrücklich ohne „Pickerl" verkauft werden. Hier sind jedoch spezielle gesetzliche Bestimmungen zu beachten, da in Österreich ein Fahrzeug ohne technische Überprüfung rechtlich betrachtet schnell unter „Schrott" fällt und somit dem Recycling zugeführt werden müsste!
Welche Rolle spielt der Kaufvertrag?
Für die Anmeldung des Fahrzeuges des Käufers sowie für die Abmeldung für den Verkäufer ist der Kaufvertrag ein wichtiges Element, welches unbedingt für beide Parteien ausgefertigt und unterschrieben vorliegen muss. In Kombination mit dem Genehmigungsnachweis bzw. Typenschein und dem „Pickerl"-Gutachten sind dies die wichtigen Dokumente, die für eine reibungslose Anmeldung des Fahrzeugs sorgen.
Heben Sie die Dokumente sorgfältig auf und lassen Sie sie nicht im Fahrzeug liegen!
Wie wird das Fahrzeug umgemeldet?
Für die Anmeldung eines Fahrzeuges nach dem Kauf müssen Sie die folgenden Punkte und Dokumente beachten und beim Termin der Anmeldung im Original mitbringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders
- Abfrage des Wohnsitzes beim Zentralen Melderegister (wird durch die Zulassungsstelle durchgeführt)
- Versicherungsbestätigung (Mindestens Kfz-Haftpflicht)
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
- Eine Vollmacht durch den einzutragenden Halter, falls das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht, sowie ein gültiges positives § 57a KFG-Gutachten, sofern das Fahrzeug bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt
Bei Sonderfällen können zusätzliche Dokumente verlangt werden (z. B. bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren, Leasingfahrzeugen, Firmenwagen, bei Eigenimport, etc.).
Möchten Sie ein Fahrzeug nur abmelden, was auch möglich ist (Sie möchten beispielsweise das Fahrzeug behalten, jedoch nicht damit fahren oder es zu einem späteren Zeitpunkt abgemeldet verkaufen), so ist die Prozedur folgendermaßen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Genehmigungsdokument
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich abgemeldet wird
- Bei Abmeldung im Todesfall: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde
Der Kaufvertrag, was genau ist das?
Bevor Sie sich für den Kauf oder Verkauf eines Kfz entscheiden, melden Sie sich zu einer Kaufüberprüfung an! Als Verkäufer haben Sie damit bessere Beweismöglichkeiten, wenn später Mängel behauptet werden. Als Kaufinteressent können Sie sich rechtzeitig entscheiden, ob Sie das Fahrzeug wirklich erwerben wollen.
Außer dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungsbescheid) sollten dem Käufer das letzte „Pickerlgutachten“ sowie diverse Genehmigungsbescheide für nicht im Typenschein eingetragene Änderungen übergeben werden. Prüfen sie auch, ob eine gültige Prüfplakette angebracht ist.
Welche Pflichten haben Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges?
Als Verkäufer müssen Sie normalerweise das Fahrzeug mit positivem §57a-Gutachten verkaufen. Außerdem müssen die Daten und Umbauten, die am Fahrzeug getätigt wurden, mit den Daten auf dem Fahrzeugschein/Genehmigungsnachweis übereinstimmen. Etwaige Umbauten müssen oftmals von offizieller Stelle abgenommen werden und können, falls dies nicht der Fall ist, den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten!
Schlussendlich muss ein gültiger Kaufvertrag mit Unterschrift beider Seiten aufgesetzt werden:
Im Kaufvertrag muss der Verkäufer alle wissentlichen Mängel und Vorschäden auflisten, deswegen ist häufig eine Kaufüberprüfung ein guter Weg, um sich als Verkäufer abzusichern und auch für den Käufer ist diese Überprüfung ein gutes Mittel, um sicher zu sein, was den technischen Zustand des Fahrzeuges und etwaige Mängel und kommende Reparaturen betrifft.
Welche Dokumente müssen dem Käufer übergeben werden?
Die folgenden Dokumente sind dem Käufer auszuhändigen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Fahrzeugschein): Diese Papiere, zum Fahrzeug gehörig,
- Fahrzeugdokument (Zulassungsbescheinigung Teil II – früher Fahrzeugbrief) im Original
- Kaufvertrag: Im Kaufvertrag stehen alle wichtigen Passagen zur Gewährleistung, den Zahlungsbedingungen, dem Preis, etwaigen technischen Mängeln oder Vorschäden oder einer etwaigen Option zur Stornierung des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) signiert sein und deren Adressen müssen korrekt auf dem Dokument vermerkt sein.
- Positives § 57a KFG-Gutachten: Hierin muss die technische Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges dokumentiert sein. Selbstverständlich muss die technische Untersuchung zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
Kann man eine dritte Person bitten, die Formalitäten zu erledigen?
Die Überlassung der An- oder Abmeldung eines Fahrzeuges kann durch Dritte durchgeführt werden, wenn diese eine Vollmacht mit sich führen, welche durch beide Parteien unterschrieben ist und mit einer Kopie des entsprechenden Ausweisdokumentes und den Adressen beider Personen auf der Vollmacht vermerkt sind.
Die Zulassung des Kraftfahrzeugs muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat.
Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges kann bei jeder Zulassungsstelle in Österreich erfolgen.
Die Beantragung des Fahrzeugscheins kann auch Autohändlern, Werkstätten oder entsprechenden Plattformen im Internet anvertraut werden, die von den entsprechenden Behörden und dazu autorisiert wurden. Diese können Sie gegen eine Gebühr bei der Antragstellung und insbesondere bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen unterstützen.
Wer hat das Recht, ein Auto zu verkaufen?
Rechtlich gesehen kann nur der Eigentümer des Fahrzeugs dieses verkaufen. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie überprüfen, ob die Angaben im Fahrzeugschein mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Ein wichtiger Punkt ist: Ist der Fahrzeugschein tatsächlich auf den Namen des Eigentümers ausgestellt? Ist die darin angegebene Adresse auch seine eigene zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wenn es sich bei dem Auto um ein Miteigentum handelt, müssen die Unterschriften aller Miteigentümer auf dem Fahrzeugschein sichtbar sein.
Häufige Fragen
Wer kauft einen Gebrauchtwagen?
Junge Leute, die ein erstes Fahrzeug in gutem Zustand und zu einem erschwinglichen Preis suchen, oder auch Gewerbetreibende, die Ersatzteile verwerten möchten, sind in der Regel an Gebrauchtwagen interessiert.
Welche Dokumente sind beim Kauf eines Gebrauchtwagens erforderlich?
Haben Sie gerade einen Gebrauchtwagen gekauft? Der Verkäufer muss Ihnen zwingend den Fahrzeugschein, eventuell den Kaufvertrag, die Bescheinigung über den Verwaltungsstatus und das Protokoll der technischen Kontrolle aushändigen.
Ist es möglich, ein geleastes Auto zu verkaufen?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Mietvertrag mit Kaufoption oder einen Leasingvertrag hat, sollten Sie wissen, dass Sie es nicht verkaufen können, da Sie nicht der Eigentümer sind.
- Wie verkaufe ich einen Gebrauchtwagen?
- Wie verkaufe ich einen Gebrauchtwagen im aktuellen Zustand?
- Wie kann man den administrativen Status und Gültigkeit des Fahrzeugs überprüfen?
- Welche Rolle spielt der Kaufvertrag?
- Wie wird das Fahrzeug umgemeldet?
- Der Kaufvertrag, was genau ist das?
- Welche Pflichten haben Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges?
- Welche Dokumente müssen dem Käufer übergeben werden?
- Kann man eine dritte Person bitten, die Formalitäten zu erledigen?
- Wer hat das Recht, ein Auto zu verkaufen?
- Häufige Fragen