Verkaufen Sie das Auto-veröffentlicht am 01/03/2023-aktualisiert am 12/06/2023
Dokumente, die beim Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgelegt werden müssen: Was Sie wissen sollten
Um den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens abzuschließen, müssen Sie bestimmte offizielle Dokumente vorlegen. Dazu gehören der Originalfahrzeugschein (und ggf. Brief), die Abtretungserklärung, und normalerweise eine Bescheinigung über die Durchführung der technischen Kontrolle (Landesregierung §57a, „Pickerl" /TÜV).
Die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
Der Originalfahrzeugschein muss durchgestrichen sein und den Vermerk „verkauft/abgegeben" enthalten. Er muss das Datum und die Uhrzeit der Abtretung enthalten und vom Inhaber unterschrieben sein.
Die Gewährleistungen
Beachten Sie, dass bei Verträgen zwischen Privatpersonen der besondere Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht zur Anwendung kommt. Tritt der Verkäufer als Unternehmer auf (Autohändler, Fahrzeug aus Firmenfuhrpark), sollten Sie sich einen „Händler-GebrauchtwagenKaufvertrag“ besorgen. Dieser Mustervertrag ist mit einem runden Siegel mit dem Wortlaut „Bundesministerium für Justiz – Konsumentenschutz – empfohlener Kaufvertrag“ gekennzeichnet. Seien Sie bei „Hausformularen“ des Händlers vorsichtig und vergleichen Sie die Klauseln mit dem empfohlenen Mustervertrag.
Bevor Sie sich für den Kauf oder Verkauf eines Kfz entscheiden, melden Sie sich zu einer Kaufüberprüfung an! Als Verkäufer haben Sie damit bessere Beweismöglichkeiten, wenn später Mängel behauptet werden. Sin Sie Kaufinteressent, so können Sie sich rechtzeitig entscheiden, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich erwerben wollen.
Besondere Zahlungsbedingungen wie Anzahlung, Raten und ähnliches können auf der Rückseite vereinbart werden
Auch der Ausschluss eventueller Gewährleistung kann und sollte in diesem Vertrag vermerkt werden.
Bei Eigentumsvorbehalt, aufrechtem Leasingvertrag, Verpfändung des Fahrzeuges unbedingt vermerken! Sind wesentliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden (z. B. breitere Reifen oder Felgen, Anhängekupplung etc.), sollten die entsprechenden Vermerke in den Fahrzeugdokumenten überprüft werden. Kilometerstand und Vorschadenfreiheit sollte der Verkäufer nur garantieren, wenn er genau Bescheid über die Historie weiß (z. B. Erstbesitzer ist).
Außer dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungsbescheid) sollten dem Erwerber das letzte „Pickerlgutachten“ sowie diverse Genehmigungsbescheide für nicht im Typenschein eingetragene Änderungen übergeben werden. Prüfen Sie auch, ob eine gültige Plakette (§57a) angebracht ist.
Zur Sicherung der Zahlung des Kaufpreises kann der Verkäufer den Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungsbescheid) einbehalten, wenn dies hier vereinbart wurde.
Durch Beilage einer Leistungsbeschreibung werden dem Käufer mögliche Mängel offengelegt, die der Gewährleistung entzogen sind. Art und Umfang von Vorschäden (auch Höhe der Reparaturkosten) können darauf festgehalten werden. An dieser Stelle können z. B. Mängel aufgezählt werden, die entweder der Käufer akzeptiert oder die der Verkäufer noch vor Übergabe beseitigen wird. Auch der Prüfbericht über eine Kaufüberprüfung eignet sich sehr gut für eine Leistungsbeschreibung.
Die Kaufüberprüfung als Garant für eine reibungslose Abwicklung
Zu Ihrer Sicherheit beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Die Prüfung aller wesentlichen Bauteile bringt Klarheit über den Zustand des Fahrzeuges und dient Ihnen als Entscheidungshilfe. Damit es für Käufer und Verkäufer keine unliebsamen Überraschungen gibt.
Die zu prüfenden Punkte sind:
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Karosserie, Aufbau, Sicherheit
- Bremsen
- Motor, Nebenaggregate, Kraftübertragung
- Probefahrt
Das Protokoll der technischen Prüfung (TÜV / Landesregierung)
Die Untersuchung nach §57a sollte beim Verkauf nicht älter als sechs 6 Monate sein.
Die folgenden Punkte werden kontrolliert:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen (soweit vorgeschrieben)
- Umweltbelastung
Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um den Verkauf eines Gebrauchtwagens abzuschließen. Als Ergänzung zur Abtretungsurkunde legt der Vertrag die verschiedenen Modalitäten des Verkaufs fest. Insbesondere enthält der Vertrag genaue Informationen über den Zustand des Fahrzeugs.
Im Vertrag wird Folgendes festgelegt:
- Informationen über das Auto (mögliche Änderungen, Anzahl der Vorbesitzer, ob das Auto einen Unfall hatte oder nicht usw.)
- Der Kilometerstand: Dieser muss bescheinigt werden
- Die dem Käufer bekannten und am Fahrzeug festgestellten Mängel: Kratzer, Dellen, gesprungene Windschutzscheibe, Zustand der Klimaanlage
- Der Preis des Fahrzeugs und Zahlungsmodalitäten sowie das Lieferdatum
- Eine detaillierte Liste der Gegenstände oder Dokumente, die dem Käufer übergeben wurden: Fahrzeugschein, Abtretungsurkunde, technische Kontrolle, Schlüssel, Zubehör wie Ersatzreifen etc.